In den ersten Stunden nach dem Verlust eines geliebten Menschen hat man oft das Gefühl, dass die Zeit still steht.
Jedoch sind auch diese Stunden die Zeit, in denen einige wichtige Aufgaben zuerledigen sind.
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen übersichtlichen Leitfaden an die Hand geben.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenArzt verständigen
Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder
den medizinischen Bereitschaftsnotdienst.
Wenn ein Todesfall eintritt muss zunächst von einem Arzt eine Todesbescheinigung ausgestellt werden.
Tritt der Todesfall in der Wohnung ein, müssen die Angehörigen einen Arzt informieren. Nach Möglichkeit sollte der Hausarzt benachrichtigt werden. Ist dieser nicht zu erreichen sein, können Sie sich auch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefonnummer 116 117 wenden.
Der Arzt kommt in die Wohnung und führt dort die Leichenschau durch. Anschließend stellt er die Todesbescheinigung vor Ort aus. Diese besteht aus zwei Teilen, welche beim Verstorbenen verbleiben müssen.
Verstirbt ein Mensch im Krankenhaus oder Alten-/Pflegeheim so kümmert sich die Verwaltung oder die entsprechende Station darum, dass ein Arzt informiert wird.
↓
Bestattungsinstitut informieren
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Sobald der Arzt informiert ist, ist der Zeitpunkt gekommen, an dem Sie unser Institut benachrichtigen sollten.
Der erste Kontakt mit unseren Beratern kann dazu genutzt werden uns erste Informationen über den Verstorbenen zu geben und eventuell bestehnde fragen ihrerseits zu beantworten.
Auch kann bereits ein Zeitpunkt für die Überführung verabredet werden.
Für die Veranlassung der Überführung einer verstorbenen Personen benötigen wir folgende Angaben:
- Vor- und Nachname der/des Verstorbenen
- Anschrift des Sterbeortes
- Vor- und Nachname sowie Kontakt der/des Anrufers/in
- Wurde bereits eine Todesbescheinigung durch einen Arzt ausgestellt?
- Wann soll die Überführung stattfinden?
- Soll bereits ein Termin für das Beratungsgespräch verabredet werden?
Für Überführungen stehen wir Ihnen Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen telefonisch zur Verfügung. 365 Tage im Jahr, 24 Stunden.
Nach dem saarländischen Bestattungsgesetz, darf eine verstorbene Person bis zu 36 Stunden am Sterbeort verbleiben.
Ob die Überführung nach Ablauf der gesetzlichen Frist erfolgen oder eine frühere Überführung stattfinden soll, können Sie entscheiden.
Jedoch gibt es einige Faktoren auf die Sie achten sollten.
- Die Temperatur in dem Raum in dem der/die Verstorbene liegt sollte nicht zu hoch sein.
- Wird der Raum noch von einer anderen Person bewohnt, so sollte mit dieser Rücksprache gehalten werden (z.B. in Alten- und Pflegeeinrichungen).
- In Pflegeeinrichtungen muss Rücksprache mit Mitarbeitern gehalten werden.
- Möchten noch weitere Familienmitglieder oder Freunde Abschied nehmen?
Möglich ist auch eine Verlängerung der 36 Stunden Frist oder eine Rückführung z.B. aus dem Krankenhaus in die Wohnung der/des Verstorbenen.
Hierfür ist eine Genehmigung der Ortspolizeibehörde sowie eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
Ist eine Abschiednahme am Sterbeort nicht möglich, so können Sie Sie selbstverstädlich auch unseren Abschiedsraum nutzen.
↓
Vorbereitungen treffen
Bereiten Sie die nächsten Schritte vor.
In den ersten Stunden und Tagen nach dem Verlust eines geliebten Menschen hat man oft das Gefühl, dass die Zeit still steht.
Jedoch sind auch diese Stunden und Tage die Zeit, in denen einige wichtige Entscheidungen zu treffen sind und einige Aufgaben erledigt werden müssen.
Um Ihnen in den kommenden Tagen diese Aufgaben zu erleichtern stellen wir Ihnen unseren Ratgeber zur Verfügung.
Hier können Sie übersichtlich alle notwenigen Informationen sammeln und haben eine Übersicht welche Aufgaben vielleicht zu erledigen sind.
Auch können Sie sich so optimal auf unser Beratungsgespräch vorbereiten.
Um eine Bestattung durchzuführen werden verschiedene Unterlagen benötigt. Diese variieren je nach Personenstand des Verstorbenen.
In der folgenden Tabelle finden Sie die benötigten Unterlagen:
Ledig
Geburtsurkunde
Personalausweis
Verheiratet
Eheurkunde der letzten Ehe
Personalausweis
Verwitwet
Eheurkunde der letzten Ehe
Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Personalausweis
Geschieden
Eheurkunde der letzten Ehe
Scheidungsurteil der letzten Ehe
Personalausweis
Unter bestimmten Umständen können weitere Urkunden benötigt werden. Unsere Mitarbeiter werden Sie diesbezüglich informieren.
Darüber hinaus werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherung)
- Rentenversicherungsnummer (Sozialversicherungsnummer)
- Grabdokumente zu einem bestehenden Grab (falls vorhanden)
- Willenserklärungen des Verstorbenen oder Vollmachten zur Regelung der Bestattung