„Wenn ihr an mich denkt, denkt an die Stunde, in der ihr mich am liebsten hattet.“ (Rainer Maria Rilke)

Es ist immer schlimm einen geliebten Menschen zu verlieren. Ihn aber unter solchen Umständen verlieren zu müssen, oft unbegreiflich. Wie konnte es nur dazu kommen? Gab es Anzeichen? Warum habe ich nichts gemerkt? All dies sind Fragen welche sich Hinterbliebene oft stellen und auf welche Sie keine Antworten mehr erhalten werden.
Und NEIN, Sie sind nicht Schuld und Sie hätten es nicht verhindern können. Wäre es nicht an diesem Tag passiert, wäre es an einem anderen Tag so gekommen. In den seltensten Fällen ist ein Suizid eine Kurzschlussreaktion.

Schock!

In dem Moment als Sie es erfuhren, stand die Welt still. Und langsam, ganz langsam dringt die Nachricht durch. Man ist fassungslos, geschockt, ungläubig und entsetzt.
Sie sollten in dieser schweren Situation nicht alleine sein, benachrichtigen Sie wenn möglich einen nahestehenden Menschen, der für Sie da ist und Sie in dieser Situation unterstützt.

Auch wir lassen Sie nicht alleine: Wir sind für Sie da und werden dieses Unglück gemeinsam mit Ihnen durchstehen.

 

Was nun?

Zunächst ermittelt die Polizei, was bei einer nicht natürlichen Todesursache (wie z.B. Suizid, Unfall u. ä.) normal ist.
Lediglich die genauen Todesumstände werden ermittelt. Je nach dem wo die Person verstorben ist, muss sie an einen nicht öffentlichen Ort verbracht werden. Darum wird sich die Polizei kümmern. In den meisten Fällen wird die Polizei einen Bestatter beauftragen, welcher sich zeitnah um die Überführung und „Verwahrung“ der/des Verstorbenen kümmert.
In dieser Zeit ist die/der Verstorbene beschlagnahmt, d.h. es dürfen keine Veränderungen an der verstorbenen Person vorgenommen werden und auch eine Bestattung ist zu dieser Zeit noch nicht möglich. Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird der Verstorbene von der Staatsanwaltschaft freigegeben. Hier bei wird die sogenannte „Freigabe“ ausgestellt, welche unser Institut von der Staatsanwaltschaft entgegennimmt.
Nun kann mit den Vorbereitungen für die Bestattung begonnen werden.  In der Regel kann eine Erdbestattung sowie auch eine Feuerbestattung gewählt werden.

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