Häufige Fragen zum Thema Bestattung & Vorsorge

  • Allgemeines

  • Sterbefall zuhause

  • Feuerbestattung

  • Bestattungskosten

  • Bestattungsvorsorge

    Für eine unverbindlichen Rückruf geben Sie bitte ihre Daten und Ihr Anliegen an und wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.



    Wen kontaktiere ich zuerst?

    Verstirbt ein Angehöriger zuhause, so muss zuerst der Hausarzt kontaktiert werden. Ist dieser nicht erreichbar, so muss ein Notarzt angerufen werden. Ist dies geschehen, so kann der Bestatter benachrichtigt werden, um den Zeitpunkt der Überführung des Verstorbenen festzulegen und um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, so muss nur der Bestatter benachrichtigt werden, die restlichen Formalitäten erledigt der Bestatter. Details hierzu finden Sie unter „Hilfe im Trauerfall“.

    Wann kann ich den Bestatter erreichen?

    Unser Bestattungsinstitut steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Auch an Sonn- und Feiertagen.

    Wer ist bestattungspflichtig?

    Die Bestattungspflicht wird im Bestattungsgesetz des Saarlandes geregelt.

    Danach haben die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge für die Bestattung zu sorgen:

    1. die Ehefrau/der Ehemann
    2. die Partnerin/der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
    3. die Kinder
    4. die Eltern
    5. die Geschwister oder Halbgeschwister
    6. die Großeltern
    7. die Enkelkinder
    8. die Partnerin/ der Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nach Maßgabe des §7 Absatz 3 Nummer 3b in Verbindung mit Absatz 3a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

    Innerhalb welches Zeitraums muss bestattet werden?

    Bei einer Erdbestattung muss die Beisetzung innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Bei einer Feuerbestattung muss die Einäscherung innerhalb von 10 Tagen geschehen. Die darauf folgende Beisetzung der Urne muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.

    Kann ich auf jedem Friedhof bestattet werden?

    Das ist leider nicht möglich. Maßgeblich hierfür ist oft der letzte Wohnsitz. Berücksichtigt werden kann auch der Geburts- oder Sterbeort.
    Bitte sprechen Sie unsere Mitarbeiter darauf an.

    Ein Todesfall tritt im Ausland ein. Was muss ich tun?

    Bitte kontaktieren Sie uns. Wir sorgen dafür, dass ,entsprechend Ihren Wünschen, entweder der Leichnam überführt wird oder nach erfolgter Kremierung im Ausland die Urne überführt wird.

    Wer bekommt nach dem Tod eines Angehörigen eine Rente gezahlt und wer muss diese beantragen?

    Prinzipiell hat nur der Ehepartner Anrecht auf die Rente. Diese wird drei Monate lang in der bisherigen Höhe weitergezahlt.  Kinder haben keinen Anspruch.

    Bei der Beantragung der Witwenrente sind wir Ihnen gerne behilflich.

    Welche Unterlagen benötigt das Bestattungsinstitut?

    • Personalausweis des Verstorbenen
    • Bei Ledigen und Minderjährigen die Geburtsurkunde
    • Bei Verheirateten das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde
    • Bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
    • Bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners
    • Versichertenkarte der Krankenkasse des Verstorbenen
    • Den Bestattungsvorsorgevertrag (wenn vorhanden)
    • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherung)
    • Rentenanpassungsmitteilungen (Rentenbescheide)
    • Grabdokument bei eventuell vorhandener Grabstelle (z.B. bei einer Familiengrabstätte)

    Was versteht man unter einer Bestattungsvorsorge?

    Durch eine Bestattungsvorsorge wird die Bestattung zu Lebzeiten geregelt. Es wird die Bestattungsform, der Ablauf der Trauerfeier, das Sarg-/Urnenmodell und die Grabstätte festgehalten. Zu einer Vorsorge gehört auch die Absicherung der Bestattungskosten.

    Wie lange darf die verstorbene Person in der Wohnung bleiben?

    Im Saarland darf die verstorbene Person bis zu 36 Stunden nach dem Tod in der Wohnung verbleiben.

    In letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass der/die Verstorbene in der Wohnung aufgebahrt wird.
    Dies ist für die Angehörigen von großem Vorteil, da sie sich ohne Zeitdruck und ganz persönlich von dem Verstorbenen verabschieden können.
    Hier kann, abhängig von den Umständen, auch ein längeres Verbleiben des Verstorbenen vom Gesundheitsamt genehmigt werden.

    Bitte sprechen Sie uns auf diese Möglichkeit an!

    Wen muss ich zuerst anrufen?

    Alle Informationen hierzu finden Sie in unserem Leitfaden – Hilfe im Trauerfall

    Kann der Verstorbene auch zuhause aufgebahrt werden?

    In der Regel: Ja. Bitte sprechen Sie dies gleich an, wenn Sie mit uns in Kontakt treten. Wir beraten Sie dann über Ihre Möglichkeiten.

    Warum muss bei einer Feuerbestattung ein Sarg benutzt werden?

    Die Einäscherung im Krematorium erfolgt durch eine indirekte Befeuerung. Das heißt, dass im Kremotionsofen lediglich eine große Hitze herrscht, aber keine direkte Befeuerung vorgenommen wird. Das Holz des Sarges ist bei der indirekten Befeuerung notwendig, damit die Einäscherung stattfinden kann.

    Kann ich dem Verstorbenen persönliche Dinge mit in den Sarg legen?

    Grundsätzlich ja, allerdings dürfen dies bei einer Feuerbestattung keine leicht entzündlichen oder explosionsgefährdete Gegenstände sein.

    Kann ich die Urne auch mit nach Hause nehmen?

    Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist es in Deutschland nicht gestattet die Urne mit nach Hause zu nehmen. Es besteht ein Friedhofszwang, das bedeutet, dass die sterblichen Überreste auf einem Friedhof beerdigt werden müssen. Die Seebestattung ist die einzige Ausnahme. Friedwälder werden als Friedhöfe angesehen.

    Wie lange darf die verstorbene Person in der Wohnung bleiben?

    Im Saarland darf die verstorbene Person bis zu 36 Stunden in der Wohnung verbleiben.

    Dürfen Urnen in einem bestehenden Erdbestattungsgrab beigesetzt werden?

    Prinzipiell ja, bei Reihengräbern muss jedoch darauf geachtet werden, dass durch das Beisetzen einer Urne die Nutzungsdauer der Grabstätte nicht überschritten wird.

    Da eine Urne eine Ruhefrist von 15 Jahren hat, darf die Urne nur bis ins fünfte Nutzungsjahr zu einem bestehenden Reihengrab hinzugefügt werden. Bei Friedhöfen außerhalb von Saarbrücken kann es zu Abweichungen kommen.

    Ist in der Urne nur die Asche von meinem Verstorbenen?

    Schon bei der Anlieferung am Krematorium wird dem Sarg ein Schamottstein mit einer eindeutigen Kremationsnummer beigelegt. Diese verbleibt grundsätzlich beim Verstorbenen und wird letztlich auch in die Aschekapsel gelegt.

    Da Kremationen zudem nur einzeln durchgeführt werden, ist sichergestellt, dass sich immer nur die Asche des jeweiligen Verstorbenen in der Urne befindet.

    Was versteht man unter einer Diamantbestattung?

    Bei der Diamantbestattung wird mindestens ein Teil der Asche aus der Urne entnommen und in einem aufwendigen technischen Verfahren wird ein Diamant unter sehr hohem Druck gepresst. Dieser kann anschließend als Schmuckstück getragen werden.

    Was versteht man unter einer Baumbestattung?

    Diese Bestattungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Urne am Fuße eines Baumes, an den Wurzeln, beigesetzt wird. Er nimmt die Asche über seine Wurzeln auf, als Sinnbild des Lebens über den Tod hinaus.

    Welche Kosten kommen auf mich zu?

    Die Bestattungskosten hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab, daher lässt sich die Frage allgemein nicht beantworten. Um eine Vorstellung zu erhalten, haben Sie hier die Möglichkeit unseren Bestattungskostenrechner zu benutzen.

    Wer muss die Kosten einer Bestattung tragen?

    Die Bestattungskosten sind in erster Linie Nachlassverbindlichkeiten, d.h. sie werden aus dem Erbe beglichen.
    In der Folge sind somit die Nachlassempfänger für die Begleichung der Bestattungskosten verantwortlich.

    Diese sind in der Regel auch die Bestattungspflichtigen (siehe auch „Wer muss die Bestattung in Auftrag geben?“).

    Wer ist bestattungspflichtig?

    Hierzu folgender Auszug aus dem Saarländischen Bestattungsgesetz (Saarl. BestG § 23):

    Bestattungspflichtige

    (1) Für die Bestattung haben die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge zu sorgen:

    1. die Ehefrau/der Ehemann,
    2. die Partnerin/der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
    3. die Kinder,
    4. die Eltern,
    5. die Geschwister oder Halbgeschwister,
    6. die Großeltern,
    7. die Enkelkinder,
    8. die Partnerin/der Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nach
      Maßgabe des § 7 Absatz 3 Nummer 3 b in Verbindung mit Absatz 3a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.

    (2) Sind Bestattungspflichtige nach Absatz 1

    1. nicht vorhanden oder
    2. sind diese innerhalb der Frist des § 29 Absatz 2 Satz 1 nicht zu ermitteln oder kommen sie innerhalb dieser Frist ihrer Bestattungspflicht nicht nach
      und
    3. veranlasst auch kein anderer die Bestattung,

    so hat die für den Sterbeort zuständige Ortspolizeibehörde diese anzuordnen und auf Kosten der/des Bestattungspflichtigen selbst zu veranlassen. Ist in den Fällen des Satzes 1 der Sterbeort nicht gleichzeitig der Wohnort, so ordnet die für den Sterbeort zuständige Ortspolizeibehörde in Absprache mit der Wohnortgemeinde die Bestattung an. Sind in den Fällen des Satzes 2 keine Bestattungspflichtigen nach Absatz 1 vorhanden, so trägt die Ortspolizeibehörde der Wohnortgemeinde die Bestattungskosten.

    Ist eine anonyme Bestattung günstiger?

    Eine anonyme Bestattung ist nicht unbedingt günstiger, da die Friedhofsgebühren in Saarbrücken hoch sind. Jedoch entfallen die Kosten für Grabstein und Grabpflege. Da die Kosten des Bestattungsunternehmens identisch zu einer normalen Feuerbestattung sind, kann eine Friedwaldbestattung eine gute Alternative darstellen.

    Welche Kosten kommen auf mich zu?

    Da Bestattungskosten von vielen verschiedenen Faktoren abhängen, lässt sich diese Frage nicht allgemein beantworten.

    Eine Vorstellung können sie sich mittels unseres Bestattungskostenrechners verschaffen: →Zum Bestattungskostenrechner

    Wer muss die Kosten einer Bestattung tragen?

    Die Bestattungskosten sind in erster Linie Nachlassverbindlichkeiten, d.h. sie werden aus dem Erbe beglichen.
    In der Folge sind somit die Nachlassempfänger für die Begleichung der Bestattungskosten verantwortlich.

    Diese sind in der Regel auch die Bestattungspflichtigen (siehe auch „Wer muss die Bestattung in Auftrag geben?“).

    Wer ist bestattungspflichtig?

    Hierzu folgender Auszug aus dem Saarländischen Bestattungsgesetz (Saarl. BestG § 23):

    Bestattungspflichtige

    (1) Für die Bestattung haben die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge zu sorgen:

    1. die Ehefrau/der Ehemann,
    2. die Partnerin/der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
    3. die Kinder,
    4. die Eltern,
    5. die Geschwister oder Halbgeschwister,
    6. die Großeltern,
    7. die Enkelkinder,
    8. die Partnerin/der Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nach
      Maßgabe des § 7 Absatz 3 Nummer 3 b in Verbindung mit Absatz 3a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.

    (2) Sind Bestattungspflichtige nach Absatz 1

    1. nicht vorhanden oder
    2. sind diese innerhalb der Frist des § 29 Absatz 2 Satz 1 nicht zu ermitteln oder kommen sie innerhalb dieser Frist ihrer Bestattungspflicht nicht nach
      und
    3. veranlasst auch kein anderer die Bestattung,

    so hat die für den Sterbeort zuständige Ortspolizeibehörde diese anzuordnen und auf Kosten der/des Bestattungspflichtigen selbst zu veranlassen. Ist in den Fällen des Satzes 1 der Sterbeort nicht gleichzeitig der Wohnort, so ordnet die für den Sterbeort zuständige Ortspolizeibehörde in Absprache mit der Wohnortgemeinde die Bestattung an. Sind in den Fällen des Satzes 2 keine Bestattungspflichtigen nach Absatz 1 vorhanden, so trägt die Ortspolizeibehörde der Wohnortgemeinde die Bestattungskosten.

    Ist eine anonyme Bestattung günstiger?

    Eine anonyme Bestattung ist nicht unbedingt günstiger, da die Friedhofsgebühren in Saarbrücken hoch sind. Jedoch entfallen die Kosten für Grabstein und Grabpflege. Da die Kosten des Bestattungsunternehmens identisch zu einer normalen Feuerbestattung sind, kann eine Friedwaldbestattung eine gute Alternative darstellen.

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